Auszug aus dem Gewerbezentralregister (für behördliche Zwecke)
Diese Unterlagen können bei der Wohnortgemeinde beantragt werden.
Wird die Fahrschule durch eine juristische Person geführt (z. B. GmbH, AG) sind zusätzlich folgende Unterlagen vorzulegen:
Notarvertrag über die Gründung der Gesellschaft und
Notarvertrag über die Bestellung des Geschäftsführers
aktueller Handelsregisterauszug
gegebenenfalls Arbeitsvertrag des Geschäftsführers / verantwortlichen Leiters
Fahrschulerlaubnisantrag
Kopien von: Fahrlehrerschein und Personalausweis oder Reisepass und Führerschein
Bescheinigung über die Teilnahme an einem fahrschulbetriebswirtschaftlichen Lehrgang
Aufstellung über die bisherige Tätigkeit als Fahrlehrer / Fahrschulleiter und die Art und Anzahl der Lehrfahrzeuge
schriftliche Erklärung, dass alle Lehrmittel inklusive der Lehrfahrzeuge vorhanden sind und über sonstige berufliche Verpflichtungen neben dem Fahrschulbetrieb
bauamtliche Nutzungsgenehmigung für die Unterrichtsräume, sofern bisher keine Fahrschule in den Räumen ansässig war (Antrag bei der Bauordnungsbehörde)
Grundrissplan der Unterrichtsräume
Lageplan der Unterrichtsräume
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