Herbstliches Panoramabild mit Blick auf die Nürnberger Burg.

Nürnberg – deine Stadt

Fahrschulerlaubnis beantragen

Beschreibung

Bei uns können Sie eine Erlaubnis beantragen, um eine Fahrschule zu betreiben.

 

Eine Fahrschulerlaubnis beantragen Sie persönlich vor Ort. Sie können uns gerne vorab alle erforderlichen Unterlagen per Upload-Assistenten oder Post senden. Sobald wir Ihre Unterlagen gesichtet haben, vereinbaren wir einen Termin mit Ihnen.

Ihr Führungszeugnis und die Gewerbezentralregisterauskunft können Sie selbst online beantragen. Beides ist als "zur Vorlage bei einer Behörde" zu beantragen. Dann erfolgt ein direkter Versand vom Bundesamt für Justiz an das Ordnungsamt der Stadt Nürnberg. 
Alternativ können Antragstellerinnen und Antragssteller mit Hauptwohnung in Nürnberg die Unterlagen auch durch das Ordnungsamt beantragen lassen. Wenn Sie nicht in Nürnberg wohnen, ist die Behörde am Ort der Hauptwohnung zuständig.

Die Antragsstellung kann auch durch eine bevollmächtigte Person erfolgen.

  • Fahrschulerlaubnisantrag
  • Kopien des Fahrlehrerscheins, des amtlichen Ausweisdokuments und des Führerscheins
  • Führungszeugnis (zur Vorlage bei einer Behörde)
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister (zur Vorlage bei einer Behörde)
  • Bescheinigung über die Teilnahme an einem fahrschulbetriebswirtschaftlichen Lehrgang
  • Aufstellung über die bisherige Fahrlehr- oder Fahrschulleitungstätigkeit
  • Aufstellung über die Art und Anzahl der Lehrfahrzeuge
  • schriftliche Erklärung, dass alle Lehrmittel inklusive der Lehrfahrzeuge vorhanden sind und über sonstige berufliche Verpflichtungen neben dem Fahrschulbetrieb
  • Genehmigung der Nutzungsänderung für die Unterrichtsräume, sofern bisher keine Fahrschule in den Räumen ansässig war. Für einen Antrag auf Nutzungsänderung kontaktieren Sie bitte die Bauordnungsbehörde
  • Grundrissplan der Unterrichtsräume
  • Lageplan der Unterrichtsräume

Wird die Fahrschule durch eine juristische Person geführt (z. B. GmbH, AG), sind zusätzlich folgende Unterlagen notwendig:

  • Notarvertrag über die Gründung der Gesellschaft und
  • Notarvertrag über die Bestellung des Geschäftsführers /Geschäftsführerin 
  • Arbeitsvertrag des Geschäftsführers / Geschäftsführerin oder der verantwortlichen Leitung (falls vorhanden)
  • aktueller Handelsregisterauszug


Bitte bringen Sie diese Dokumente beim Vor-Ort-Termin im Original mit (auch bei einem vorherigen Upload):

  • amtliche/s Ausweisdokument/e 
  • Führerschein


Bei Antragstellung durch eine dritte Person: schriftliche Vollmacht sowie Ausweis des Bevollmächtigten (im Original) und Ausweis des Vollmachtgebers (in Kopie)

 

  • Mindestalter 25 Jahre
  • Besitz der Fahrerlaubnis für die beantragten Fahrschulerlaubnisklassen
  • mindestens zwei Jahre hauptberufliche Beschäftigung als Fahrlehrer / Fahrlehrerin
  • Tätigkeit als Fahrschulinhaber wird zukünftig hauptberuflich ausgeübt

Die Bearbeitung dauert ca. zwei Monate, sofern alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.

Fahrschulerlaubnis (natürliche Person)102 Euro
Fahrschulerlaubnis (juristische Person)153 Euro
Führungszeugnis13 Euro
Gewerbezentralregisterauszug13 Euro
Verkehrszentralregisterauszug3,30 Euro