Zweigstellenerlaubnis
Beschreibung
Wenn Sie für Ihre Fahrschule eine Zweigstelle eröffnen möchten, müssen Sie einen Antrag stellen.
Erforderliche Unterlagen
- Zweigstellenantrag
- Personalausweis oder Reisepas
- Führerschein
- Fahrlehrerschein
- Aufstellung über die Art und Anzahl der Lehrfahrzeuge
- schriftliche Erklärung, dass alle Lehrmittel inkl. der Lehrfahrzeuge vorhanden sind
- bauamtliche Nutzungsgenehmigung für die Unterrichtsräume, sofern bisher keine Fahrschule in den Räumen ansässig war
- Grundrissplan der Unterrichtsräume
- Lageplan der Unterrichtsräume
Einfach online machen
Bitte senden Sie Ihr ausgefülltes Formular über den Upload-Assistenten.
Voraussetzungen
- Die Zweigstelle muss sich in Nürnberg befinden.
- Es ist eine Hauptstelle mit maximal zehn Zweigstellen zulässig.
Gebühren
Zweigstellenerlaubnis
84,40 Euro
Weiterführende Informationen
URL dieser Seite
<http://www.nuernberg.de/cgi-bin/behoerdenwegweiser.pl>