Winterliche Stadtansicht Nürnbergs.

Nürnberg – deine Stadt

Meldung eines unzureichenden Masernschutzes

Beschreibung

Seit 2020 gibt es das Masernschutzgesetz. Es regelt, dass bestimmte Personen eine Masernimpfung nachweisen müssen:

  • Menschen, die in Einrichtungen wie Kitas, Schulen oder anderen Gemeinschaftseinrichtungen betreut werden oder dort arbeiten.
  • Menschen, die im medizinischen Bereich arbeiten, wie zum Beispiel in Krankenhäusern.

Personen, die vor dem Jahr 1971 geboren sind, müssen keinen Nachweis erbringen. 

Das Gesundheitsamt muss informiert werden, wenn:

  • Der Masernschutz nicht nachgewiesen ist und die Person dennoch in die Einrichtung (zum Beispiel in die Schule) aufgenommen wird.
  • Der Impfschutz erst nach der Aufnahme in die Einrichtung vervollständigt werden kann.
  • Der vorgelegte Impfnachweis unklar ist.

Wichtig: Es ist gesetzlich verboten, Personen ohne ausreichenden Masernschutz in Gemeinschaftseinrichtungen zu betreuen oder zu beschäftigen. Eine Ausnahme gilt nur für schulpflichtige Kinder oder Menschen, die auf eine Betreuung angewiesen sind.