- Für gefährliche Abfälle im Sinne der Abfallverzeichnisverordnung ist ein Entsorgungsnachweis erforderlich. Die dort mit * bezeichneten Schlüsselnummern sind gefährliche Abfälle.
- Für nicht gefährliche Abfälle benötigen wir einen Entsorgungsantrag.
Beschreibung
Unbrennbare (sogenannte inerte Abfälle) und nicht verwertbare Abfälle werden deponiert. Diese Abfälle müssen bestimmten Kriterien der Abfallablagerungsverordnung entsprechen.
| Die anfallenden Gebühren können Sie dem Weiterführenden Link entnehmen. | |
| Diese sind bei der Reststoffdeponie bar zu bezahlen. |
