Für gefährliche Abfälle im Sinne der Abfallverzeichnisverordnung ist ein Entsorgungsnachweis erforderlich. Die dort mit * bezeichneten Schlüsselnummern sind gefährliche Abfälle.
Hier finden Sie die Abfallverzeichnisverordnung:
Für nicht gefährliche Abfälle benötigen wir einen Entsorgungsantrag.
Hier finden Sie den Entsorgungsantrag:
