Sommerliches Stadtpanorama mit der Nürnberger Burg.

Nürnberg – deine Stadt


Reststoffdeponie

Beschreibung

Unbrennbare (sogenannte inerte Abfälle) und nicht verwertbare Abfälle werden deponiert. Diese Abfälle müssen bestimmten Kriterien der Abfallablagerungsverordnung entsprechen.

Für gefährliche Abfälle im Sinne der Abfallverzeichnisverordnung ist ein Entsorgungsnachweis erforderlich. Die dort mit * bezeichneten Schlüsselnummern sind gefährliche Abfälle.

Hier finden Sie die Abfallverzeichnisverordnung:

Abfallverzeichnisverordnung

Für nicht gefährliche Abfälle benötigen wir einen Entsorgungsantrag.

Hier finden Sie den Entsorgungsantrag:

Entsorgungsantrag

Die anfallenden Gebühren sind bei der Reststoffdeponie bar zu bezahlen.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Kostenpflichtige Entsorgung