Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten sowie Fahrten zu Oldtimerveranstaltungen können für ein nicht zugelassenes Fahrzeug (ohne EG-Typengenehmigung, nationale Typgenehmigung oder Einzelgenehmigung) mit der Zuteilung eines Roten Dauerkennzeichens durchgeführt werden.
Man unterscheidet zwischen zwei Kategorien von Roten Dauerkennzeichen:
Rote Dauerkennzeichen für Händler, Werkstätten und Hersteller
Rote Dauerkennzeichen für Oldtimer
Ablauf
Die Antragstellung für die Zuteilung von Roten Dauerkennzeichen "Händlerkennzeichen" erfolgt ausschließlich online. Bitte verwenden Sie hierfür unsere Online-Anwendung.
Die Antragstellung für die Zuteilung von Roten Dauerkennzeichen "Oldtimerkennzeichen" erfolgt ausschließlich vor Ort.
Erforderliche Unterlagen
Gültiger Pass oder Identitätsdokument (Vorder- und Rückseite)
Versicherungsbestätigung für rote Kennzeichen (nach Anlage 11 Nr. 1 FZV)