Herbstliches Panoramabild mit Blick auf die Nürnberger Burg.

Nürnberg – deine Stadt


Rotes Kennzeichen ("Händlerkennzeichen") beantragen oder verlängern

Beschreibung

Rote Kennzeichen können Händler, Werkstätten und Hersteller für einen befristeten Zeitraum zur wiederkehrenden Verwendung beantragen.
Mit einem roten Kennzeichen dürfen Sie folgende Fahrten durchführen:

  • Probefahrten, um die Gebrauchsfähigkeit des Fahrzeugs festzustellen
  • Fahrten, die zur technischen Prüfung durch amtlich anerkannte Sachverständige oder Prüfingenieure notwendig sind
  • Überführungsfahrten innerhalb Deutschland

Für das rote Kennzeichen muss ein Fahrtennachweisbuch geführt werden.

Möchten Sie ein Wunschkennzeichen reservieren?

Für die Wahl von Buchstaben und Ziffern gelten bei der Online-Reservierung bestimmte Vorgaben. Bitte informieren Sie sich hier vorab, welche Kombinationen möglich sind:

Wichtige Informationen zum Wunschkennzeichen

Ein rotes Kennzeichen („Händlerkennzeichen“) können Sie persönlich vor Ort beantragen.
Ihr Führungszeugnis können Sie online oder persönlich beim Bürgeramt Mitte oder bei den Bürgerämtern Eberhardshof, Frankenstraße, Nord, Ost oder Süd beantragen.

Sollten Sie ein weiteres Fahrzeugscheinheft benötigen, erhalten Sie dieses ebenfalls persönlich vor Ort in der Zulassungsbehörde. Für die persönliche Beantragung benötigen Sie einen Termin.

  • amtliche/s Ausweisdokument/e mit Unterschrift im Original oder amtlich beglaubigte Kopie (ggf. zusätzlich einen Führerschein mit Unterschrift)
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) für rotes Kennzeichen (Händlerkennzeichen)
  • Nachweis über den verkehrssicheren Abstellplatz für das Fahrzeug
  • Führungszeugnis/Gewerbezentralauskunft zur Vorlage bei einer Behörde
  • Handelsregisterauszug
  • Nachweis einer Gewerbeanmeldung

Falls Ihr Führungszeugnis nicht innerhalb von zwei Monaten nach Antragstellung bei der Zulassungsbehörde ist, muss Ihr Antrag kostenpflichtig durch Bescheid abgelehnt werden.

  • Sie sind volljährig.
  • Der Betriebssitz / die Niederlassung Ihres Gewerbes oder Handelsunternehmens befindet sich in Nürnberg.

Bei der Abholung des roten Kennzeichens: 150 Euro
(Die Gebühr kann je nach Zuteilungszeitraum variieren.)

Die Gebühr für ein Fahrzeugscheinheft beträgt 15 Euro.