Genehmigungen für Veranstaltungen

Allgemein zugängliche Veranstaltungen im öffentlichen Raum, wie z.B. Zirkusse, Kirchweihen, Volksfeste oder Märkte bedürfen einer Genehmigung.

Erforderliche Unterlagen

Bearbeitungsdauer

Gebühren

Alle zuständigen Einrichtungen

Liegenschaftsamt

Bürgeramt Nord

Bürgeramt Ost

Bürgeramt Süd

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