- Liste der geplanten Aufstellorte
- Lageplan 1:1000
- Ortsbeschreibung
- Bild von der Örtlichkeit
Beschreibung
Für Veranstaltungen nichtkommerzieller Institutionen z.B. aus politischen, kulturellen oder religiösen Gründen, die im öffentlichen Interesse sind und für die kein Eintrittsgeld erhoben wird, kann eine Sondernutzungserlaubnis zur Aufstellung von Plakatständern, Werbetafeln oder Werbeständen für einen begrenzten Zeitraum erteilt werden.
Es muss mit einer Bearbeitungsdauer von mindestens 2 Wochen nach Abgabe des vollständigen Antrags gerechnet werden.
Die Gebühren ergeben sich aus dem Sondernutzungsgebührenverzeichnis.
- Liegenschaftsamt Nürnberg
- Bürgeramt Nord
- Bürgeramt Ost
- Bürgeramt Süd
