Auskunft über den Halter/ die Halterin oder die Haftpflichtversicherung eines Fahrzeugs können Sie erhalten, wenn Sie hierfür ein berechtigtes Interesse nachweisen können. Ein berechtigtes Interesse besteht beispielsweise, wenn Sie die Daten zur Durchsetzung oder Abwehr von Rechtsansprüchen nach einem Verkehrsunfall benötigen.
Ablauf
Wenn Sie Auskunft zu Halter/in oder Haftpflichtversicherung für nicht eigene Fahrzeuge benötigen, ist die Auskunft persönlich vor Ort oder über unser Kontaktformular zu beantragen. Den Antrag müssen Sie begründen. Falls Sie die Auskunft persönlich vor Ort beantragen möchten, vereinbaren Sie hierfür bitte online einen Termin für "Sonstige Kfz-Anlegenheiten".
Bei Antragstellung über unser Kontaktformular laden Sie die erforderlichen Nachweise als Anlage hoch.
Erforderliche Unterlagen
amtliche/s Ausweisdokument/e mit Unterschrift oder eine beglaubigte Kopie. Falls Sie ein Ausweisdokument ohne Unterschrift besitzen, ist ein weiteres amtliches Dokument mit Unterschrift z. B. Führerschein notwendig.
falls die Auskunft für eine Behörde/ein Unternehmen beantragt wird zusätzlich eine formlose Vollmacht, unterschrieben vom Geschäftsführer oder von der Geschäftsführerin
Nachweis für welchen Zweck die Auskunft benötigt wird
bei Vertretung durch eine andere Person:
Formblatt Vollmacht oder Notarvollmacht
amtliche/s Ausweisdokument/e des Vollmachtgebers im Original oder amtlich beglaubigte Kopie (ggf. zusätzlich einen Führerschein mit Unterschrift)
amtliche/s Ausweisdokument/e des Bevollmächtigten im Original oder amtlich beglaubigte Kopie (ggf. zusätzlich einen Führerschein mit Unterschrift)
bei Firmen- und Vereinsfahrzeugen zusätzlich:
Vollmacht zur Vertretung unterschrieben von einer zeichnungsberechtigten Person sowie einen Nachweis zum Gewerbe/Verein (z. B. Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Vereinsregisterauszug)
Voraussetzungen
Die Auskunft betrifft ein in Nürnberg zugelassenes Fahrzeug/einen in Nürnberg zugelassenen Anhänger.