Herbstliches Panoramabild mit Blick auf die Nürnberger Burg.

Nürnberg – deine Stadt


Ehrenamtskarte beantragen

Beschreibung

Die Ehrenamtskarte ist ein Zeichen der Anerkennung und des Dankes der Stadt Nürnberg für das überdurchschnittliche ehrenamtliche Engagement zahlreicher Bürgerinnen und Bürger. Sie soll ein „Dankeschön” sein und Vorteile für all jene bieten, die sich in den verschiedensten Bereichen unserer Gesellschaft jeden Tag für andere und das Gemeinwohl einsetzen.

Weitere Informationen zur Ehrenamtskarte finden Sie auch auf unserer Homepage.

Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, können Sie gerne eine Ehrenamtskarte online beantragen.

Alternativ können Sie den Antrag auch herunterladen, vollständig ausfüllen und per Post oder per E-Mail an die zuständige Stelle schicken.

Wichtig:

Voraussetzung für die Beantragung der Ehrenamtskarte ist immer der Hauptwohnsitz.

Voraussetzungen für den Erhalt der blauen Ehrenamtskarte
Die blaue Ehrenamtskarte, die drei Jahre gültig ist, erhalten Bürgerinnen und Bürger ab 16 Jahren, auf die eine der folgenden Aussagen zutrifft:

  • sich seit mindestens zwei Jahren freiwillig durchschnittlich fünf Stunden pro Woche oder bei Projektarbeiten mindestens 250 Stunden jährlich engagieren;
  • Inhaberin oder Inhaber einer Juleica (Jugendleitercard) sind;
  • aktiv in der Freiwilligen Feuerwehr sind und eine Truppmannausbildung bzw. das Basis-Modul der Modularen Truppausbildung (MTA) abgeschlossen haben;
  • als Einsatzkraft im Katastrophenschutz und im Rettungsdienst mit einer abgeschlossenen Grundausbildung tätig sind;
  • als Reservist:in regelmäßig aktiven Wehrdienst in der Bundeswehr leisten und entweder in den vergangenen zwei Kalenderjahren insgesamt mindestens 40 Tage Reservisten-Dienstleistung erbracht haben oder in den vergangenen zwei Kalenderjahren ständiger Angehöriger eines Bezirks- oder Kreisverbindungskommandos waren;
  • einen Freiwilligendienst ableisten in einem Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ), einem Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) oder einem Bundesfreiwilligendienst (BFD).

Voraussetzungen für den Erhalt der goldenen Ehrenamtskarte
Die unbegrenzt gültige goldene Ehrenamtskarte erhalten:

  • Inhaberinnen und Inhaber des Ehrenzeichens des Ministerpräsidenten oder
  • Feuerwehrdienstleistende und Einsatzkräfte im Rettungsdienst und in sonstigen Einheiten des Katastrophenschutzes, die eine Dienstzeitauszeichnung nach dem Feuerwehr- und Hilfsorganisationen-Ehrenzeichengesetz (FwHOEzG) für eine mindestens 25-jährige aktive Dienstzeit erhalten haben oder
  • Reservisteninnen und Reservisten, die seit mindestens 25 Jahren regelmäßig aktiven Wehrdienst in der Bundeswehr leisten, indem sie in dieser Zeit entweder insgesamt mindestens 500 Tage Reservisten-Dienstleistung erbracht haben oder in dieser Zeit ständiger Angehöriger eines Bezirks- oder Kreisverbindungskommandos waren oder
  • Ehrenamtliche, die seit mindestens 25 Jahren mindestens 5 Stunden pro Woche oder 250 Stunden pro Jahr ehrenamtlich tätig waren.