Beglaubigung Dokument
Beschreibung
Amtliche Beglaubigung der Übereinstimmung einer Kopie mit dem Original. Beglaubigt werden Dokumente von und für Behörden. Nicht bestätigt werden Personenstandsurkunden (z. B. Geburtsurkunden).
Bitte beachten Sie: Vorsorgevollmachten können nur von der Betreuungsstelle des Sozialamts oder von einem Notar beglaubigt werden.
Vor-Ort-Termin erforderlich
Alle zuständigen Einrichtungen
<http://www.nuernberg.de/cgi-bin/behoerdenwegweiser.pl>
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