Beglaubigung Dokument

Amtliche Beglaubigung der Übereinstimmung einer Kopie mit dem Original. Beglaubigt werden Dokumente von und für Behörden. Nicht bestätigt werden Personenstandsurkunden (z. B. Geburtsurkunden).

Bitte beachten Sie: Vorsorgevollmachten können nur von der Betreuungsstelle des Sozialamts oder von einem Notar beglaubigt werden.

Ablauf

Erforderliche Unterlagen

Gebühren

Weiterführende Informationen

Vor-Ort-Termin erforderlich

Alle zuständigen Einrichtungen

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