Boden- und Grundwasserschäden, Altlasten

Das Umweltamt ist der zentrale Ansprechpartner für das Thema Schadstoffe in Boden und Grundwasser (Boden- und Grundwasserschäden). Diese können durch Unfälle, mangelnde Sicherheitsvorkehrungen an Anlagen, unsachgemäßem Umgang, sowie durch "Altlasten" entstehen.

Von Altlasten spricht man, wenn z.B. auf einem ehemaligen Betriebsgelände Bodenverunreinigungen nachgewiesen werden, die eine Gefahr für den Mensch oder die Umwelt darstellen.

Wenn Sie ein Grundstück kaufen, veräußern, pachten oder bebauen möchten, dann ist es oftmals sinnvoll, den Aspekt Altlasten zu berücksichtigen, um die Planung der Folgenutzung und die Finanzierung des Vorhabens nicht zu gefährden. Erfahrungen zeigen, dass auch bei der Wertermittlung von Grundstücken zunehmend der Aspekt Schadstoffe im Untergrund eine Rolle spielt. Bei uns werden Informationen gesammelt, ob das betreffende Grundstück als Altlastenverdachtsfläche eingestuft ist. Ob historische Erkundungen, konkrete Maßnahmen zur Untersuchung und Sanierung, Sofortmaßnahmen zur Schadensbegrenzung - wir informieren und beraten Sie, und legen die nowendigen Maßnahmen fest. Dabei legen wir Wert auf möglichst einvernehmliche Lösungen (Vereinbarungen, Verträge).

Auskünfte aus der Altlastendatenbank der Stadt Nürnberg werden schriftlich erteilt und sind gebührenpflichtig.

Die "Altlastendatenbank der Stadt Nürnberg" enthält unter anderem Grundstücke, die als Altlasten im Sinne des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) eingestuft werden bzw. wurden. Hierbei handelt es sich um Flächen, von denen erhebliche Gefahren für den Menschen und/oder die Umwelt ausgehen oder ehemals ausgegangen sind.

Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl von Flächen, bei denen aufgrund der Vornutzung oder vorhandener Gutachten mit Schadstoffen im Untergrund zu rechnen ist. Aufgrund dieser Erkenntnisse sind gesonderte Auflagen im Rahmen von Bautätigkeiten mit Entsiegelung, Erdarbeiten oder Versickerung zu berücksichtigen.

Umweltamt

Boden- und Gewässerschutz

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