Nuernberg, 26. September 2008: Kettensteg

Servicebetrieb Öffentlicher Raum

Planauflage zum Planfeststellungsbeschluss Landgrabenstraße

Bekanntmachung der Stadt Nürnberg

Vollzug des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG);

Planfeststellungsverfahren für die Gleissanierung in der Landgrabenstraße zwischen der Gibitzenhofstraße und der Gugelstraße im Gebiet der Stadt Nürnberg

I.

Mit Planfeststellungsbeschluss (einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung) der Regierung von Mittelfranken vom 21.01.2026, Gz. RMF-SG32-4354-6-33, ist der Plan für die Gleissanierung in der Landgrabenstraße zwischen der Gibitzenhofstraße und der Gugelstraße im Gebiet der Stadt Nürnberg gemäß § 28 Abs. 1 PBefG und Art. 74 Abs. 1 Satz 1 des Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG) festgestellt worden.

II.

1.

Eine Ausfertigung des Planfeststellungsbeschlusses liegt zusammen mit einer Ausfertigung der festgestellten Planunterlagen in der Zeit vom

18.02.2026 bis zum 04.03.2026

bei der Stadt Nürnberg, Servicebetrieb Öffentlicher Raum, Wegerecht und Planfeststellung, Sulzbacher Straße 2-6, 90489 Nürnberg, Zimmer 103, 1. OG während der Dienst-stunden am Montag, Dienstag und Donnerstag von 8.30 Uhr bis 15.30 Uhr und am Mittwoch und Freitag von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr zu jedermanns Einsicht aus.

2.

Der Planfeststellungsbeschluss wird dem Träger des Vorhabens und denjenigen, über deren Einwendungen entschieden worden ist, zugestellt.

3.

Der Planfeststellungsbeschluss gilt mit dem Ende der Auslegungsfrist allen übrigen Betroffenen als zugestellt (Art. 74 Abs. 4 Satz 3 BayVwVfG).

4.

Bis zum Ablauf der Rechtsbehelfsfrist kann der Planfeststellungsbeschluss von den Betroffenen bei der Regierung von Mittelfranken, Promenade 27, 91522 Ansbach, schriftlich angefordert werden.

5.

Zusätzlich können der Planfeststellungsbeschluss und eine den festgestellten Planunterlagen inhaltlich entsprechende Fassung der Unterlagen während des unter 1. genannten Zeitraums im Internetauftritt der Regierung von Mittelfranken (www.regierung.mittelfranken.bayern.de) unter „Service“ > „Planfeststellung“ > „Planfeststellungsbeschlüsse" eingesehen werden. Für die Vollständigkeit und Übereinstimmung der im Internet veröffentlichten Unterlagen mit den amtlichen Auslegungsunterlagen wird keine Gewähr übernommen. Der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen ist maßgeblich (Art. 98 Satz 1 BayVwVfG i. V. m. Art. 27a Abs. 1 Satz 4 BayVwVfG in der bis 31.12.2024 geltenden Fassung). Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist an den genannten Stellen des Internets ebenso zugänglich.

III.

Gegenstand des Vorhabens

Gegenstand des mit Planfeststellungsbeschluss vom 21.01.2026 zugelassenen Vorhabens ist die ist die Ertüchtigung des Gleisdreiecks Landgrabenstraße / Gibitzenhofstraße sowie die Errichtung der neuen Haltestelle Melanchthonplatz (die Haltestelle Heynestraße wird aufgelassen) in der Nürnberger Südstadt. Zudem wird die Haltestelle Landgrabenstraße in beiden Richtungen barrierefrei ausgebaut sowie ein Gleisabschnitt südlich der Haltestelle und des Gleisdreiecks saniert. Zur Nutzung von Synergieeffekten soll neben der fahrdynamischen Optimierung und des barrierefreien Ausbaus eine gesamtheitliche Aufwertung in der Landgrabenstraße erreicht werden. Hierbei wird der Straßenraum neu geordnet und mit Baumpflanzungen aufgewertet, insbesondere der Bereich zwischen der neuen Haltestelle Melanchthonplatz und der Gugelstraße. Der Umbau ermöglich zudem eine fahrdynamisch günstigere Gleistrassierung nach Auflassung der Haltestelle Heynestraße. Die Ordnung und Regelung des ruhenden Verkehrs ist ein weiterer wichtiger Aspekt bei der Umgestaltung der Landgrabenstraße, ebenso wie die verkehrssichere Führung des Fußgängerverkehrs und die barrierefreie Gestaltung der Bestandshaltestelle Landgrabenstraße in der Gibitzenhofstraße sowie der neuen Haltestelle Melanchthonplatz.