Gemäß § 29 Absatz 3 und § 46 Absatz 1 Nummer 5 Straßenverkehrsordnung benötigen Fahrzeuge eine Ausnahmegenehmigung, falls Ladung, Abmessungen, Achslast oder
Gesamtgewicht die gesetzlich zugelassenen Grenzen überschreiten.
Gefahrguttransporte benötigen außerhalb der Autobahn eine genaue Fahrtwegbestimmung.
Antragstellung Großraum- und Schwertransporte
Anträge für einen Großraum- und Schwertransporte können über das kostenlose Portal www.vemags.de gestellt werden oder mit Hilfe des untenstehenden Dokuments per Post oder per Fax eingehen. Eine Antragstellung per E-Mail ist nicht möglich.
- Registrierung unter www.vemags.de (Dieses Programm steht Antragstellern kostenlos zur Verfügung)
- Ausfüllen des Antrags, benötigte Unterlagen als PDF hinzufügen
- Absenden
Bei Großraum- und Schwertransporten kann die Einrichtung einer Haltverbotszone in Teilbereichen der Strecke für den Transport notwendig sein. Die Prüfung, ob dies notwendig ist, liegt beim Transporteur. Der Antrag für die Haltverbotszone muss mindestens 10 Werktage vor dem Tag des Transports eingehen. Hierfür fallen Gebühren an.
Fahrtwegbestimmung bei Gefahrguttransporten
Gefahrguttransporte benötigen, wenn Sie die Autobahn verlassen, eine genaue Fahrtwegbestimmung ab der Autobahnanschlußstelle zum Entladeort, bzw. vom Beladeort zur Autobahnanschlußstelle. Dies gilt nach § 35 Abs. 3 GGVSEB (Gefahrgutverordnung Straße Eisenbahn und Binnenschiffahrt).
Wenn der Entladeort bzw. der Beladeort im Nürnberger Stadtgebiet liegt, ist die Fahrtwegbestimmung beim SÖR zu beantragen.
