Ausnahmegenehmigungen für Schwer- und Gefahrguttransporte

Gemäß § 29 Absatz 3 und § 46 Absatz 1 Nummer 5 Straßenverkehrsordnung benötigen Fahrzeuge eine Ausnahmegenehmigung, falls Ladung, Abmessungen, Achslast oder
Gesamtgewicht die gesetzlich zugelassenen Grenzen überschreiten.

Gefahrguttransporte benötigen außerhalb der Autobahn eine genaue Fahrtwegbestimmung.

Antragstellung Großraum- und Schwertransporte

Anträge für einen Großraum- und Schwertransporte können über das kostenlose Portal www.vemags.de gestellt werden oder mit Hilfe des untenstehenden Dokuments per Post oder per Fax eingehen. Eine Antragstellung per E-Mail ist nicht möglich.

  1. Registrierung unter www.vemags.de (Dieses Programm steht Antragstellern kostenlos zur Verfügung)
  2. Ausfüllen des Antrags, benötigte Unterlagen als PDF hinzufügen
  3. Absenden

Bei Großraum- und Schwertransporten kann die Einrichtung einer Haltverbotszone in Teilbereichen der Strecke für den Transport notwendig sein. Die Prüfung, ob dies notwendig ist, liegt beim Transporteur. Der Antrag für die Haltverbotszone muss mindestens 10 Werktage vor dem Tag des Transports eingehen. Hierfür fallen Gebühren an.

Fahrtwegbestimmung bei Gefahrguttransporten

Gefahrguttransporte benötigen, wenn Sie die Autobahn verlassen, eine genaue Fahrtwegbestimmung ab der Autobahnanschlußstelle zum Entladeort, bzw. vom Beladeort zur Autobahnanschlußstelle. Dies gilt nach § 35 Abs. 3 GGVSEB (Gefahrgutverordnung Straße Eisenbahn und Binnenschiffahrt).
Wenn der Entladeort bzw. der Beladeort im Nürnberger Stadtgebiet liegt, ist die Fahrtwegbestimmung beim SÖR zu beantragen.

Kontakt

Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg

Straßen- und Verkehrsrecht - Straßenaufsicht

Sulzbacher Straße 2-6

Zi. 006/ EG

90489 Nürnberg

Telefon 09 11 / 2 31-4581 oder - 4591

Telefax 09 11 / 2 31-3655

Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht:


Öffnungszeiten:

Montag, Dienstag, Donnerstag: 8.30 bis 12 Uhr und 13 bis 15.30 Uhr
Mittwoch, Freitag: 8.30 bis 12.30 Uhr


URL dieser Seite
<http://www.nuernberg.de/internet/soer_nbg/schwertransport.html>