Gehwegabsenkung
Um mit Ihrem Fahrzeug nicht über den Bordstein fahren zu müssen, brauchen Sie vor Ihrem Grundstück eine Gehwegüberfahrt. Dafür können Sie bei SÖR eine Gehwegabsenkung beantragen.
Eine Gehwegabsenkung beantragen:
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Formular ausfüllen
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eine Besichtigung vor Ort mit SÖR-Mitarbeitern findet statt
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Die Kosten bei einer nachträglichen Gehwegabsenkung trägt komplett der Grundstückseigentümer.
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Wird der Gehweg neugebaut, trägt der Grundstückseigentümer lediglich die Mehrkosten für die Überfahrt.
Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg
Betrieb und Unterhalt
Sulzbacher Straße 2-6
90489 Nürnberg
Telefon 09 11 / 2 31-7637
Telefax 09 11 / 2 31-4806
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