Gehwegabsenkung

Um mit Ihrem Fahrzeug nicht über den Bordstein fahren zu müssen, brauchen Sie vor Ihrem Grundstück eine Gehwegüberfahrt. Dafür können Sie bei SÖR eine Gehwegabsenkung beantragen.

Eine Gehwegabsenkung beantragen:

  • Formular ausfüllen
  • eine Besichtigung vor Ort mit SÖR-Mitarbeitern findet statt
  • Die Kosten bei einer nachträglichen Gehwegabsenkung trägt komplett der Grundstückseigentümer.
  • Wird der Gehweg neugebaut, trägt der Grundstückseigentümer lediglich die Mehrkosten für die Überfahrt.

Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg

Betrieb und Unterhalt

Sulzbacher Straße 2-6

90489 Nürnberg

Telefon 09 11 / 2 31-7637

Telefax 09 11 / 2 31-4806

Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht:

Antrag zur Einrichtung einer Gehwegüberfahrt

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