Gurt- und Helmbefreiung

Personen, bei denen sich aus ärztlicher Sicht beim Anlegen eines Sicherheitsgurts oder beim Tragen eines Schutzhelms Gefahren ergeben können, haben die Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen.

Die in Betracht gezogene Gesundheitsgefährdung muss allerdings schwerwiegender sein als die Gefahren, die bei einem Verkehrsunfall ohne den Schutz des Gurts bzw. des Helms eintreten könnten. Dies ist selten der Fall und muss von einem Facharzt bescheinigt werden.

Die Daten der Antragsteller werden grundsätzlich an das Ordnungsamt übermittelt, das gegebenenfalls eine Fahrtauglichkeitsüberprüfung durchführt. Die Ausnahmegenehmigung für die Gurt- oder Helmbefreiung ist stets mitzuführen und wird für maximal drei Jahre erteilt.

Befreiung gibt es zum Besipiel von der Gurt- und Helmpflicht.

Antragstellung

Das Antragformular kann bei SÖR angefragt werden, muss von Antragsteller und Facharzt ausgefüllt und vom Antragsteller persönlich unter Vorlage des Personalausweises eingereicht werden. Bei Vorliegen aller Unterlagen und nach Einzahlung der Gebühr wird die Ausnahmegenehmigung in der Regel sofort ausgestellt und kann gleich mitgenommen werden.

Gebühren

Der Antrag ist gebührenpflichtig. Die Gebühr beträgt 15 Euro für ein Jahr, 20 Euro für zwei Jahre und 25 Euro für drei Jahre.

Kontakt

Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg

Straßen- und Verkehrsrecht

Sulzbacher Straße 2-6

EG / Zi. 001, Zi. 002

90489 Nürnberg

Telefon 09 11 / 231-14614 oder -8154

Telefax 09 11 / 231-7664

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